KÖLN, 13. AUGUST 2010 – Das Verwaltungsgericht in Köln hat in zwei am 13. August 2010 verkündeten Urteilen entschieden, dass verschiedene Polizeimaßnahmen gegen zwei Gegendemonstranten bei einer Anti-Islam-Kundgebung der „Bürgerbewegung pro Köln e.V.“ im September 2008 im Wesentlichen rechtswidrig waren. Es hat damit den, gegen das Polizeipräsidium Köln gerichteten, Klagen von Klägern aus Halle und Düsseldorf weitgehend stattgegeben.
Den Medienberichten zufolge hat das Gericht die Sperrung der Deutzer Brücke als rechtmäßig beurteilt. Die Einkesselung und die Folgemaßnahmen, insbesondere das Verbringen und mehrstündige Festhalten in der Gefangenensammelstelle in Brühl, hat es in Bezug auf die Kläger aber für nicht gerechtfertigt gehalten.
Quellen: Citynews Köln, Kölner Rundschau, Kölner Stadtanzeiger, Presseportal der Justiz NRW, Rheinische Post