STRASSBURG, 21. SEPTEMBER 2010 – Berichten der Medien zufolge hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Türkei in drei Fällen von rechtswidriger Polizeigewalt verurteilt. Fünf Opfer rechtswidriger Gewalt türkischer Sicherheitskräfte werden aus Ankara insgesamt 87.000 Euro Entschädigung erhalten müssen. Die Straßburger Richter kritisierten, in allen Fällen sei die Gewalt der Sicherheitskräfte unverhältnismäßig und unnötig gewesen. Zudem habe es keine effizienten Ermittlungen gegeben, alle beteiligten Sicherheitskräfte seien straffrei geblieben.
Im ersten Fall hatten Polizisten während eines Verhörs mit harten Gegenständen auf die damals 15, 17 und 22 Jahre alten Verdächtigen eingeschlagen.
Im zweiten Fall wurde eine Anwältin Ende 2001 während einer Kundgebung von Polizeibeamten so heftig geschlagen, dass ihre Lippe platzte und sie eine Reihe von Kopfverletzungen erlitt.
Im dritten Fall ging es um die im Jahr 2000 in einem Istanbuler Gefängnis mit Schußwaffen vollzogene Niederschlagung eines Hungerstreiks bzw. einer Evakuierung der Häftlinge, gegen die sich diese zur Wehr setzten. Der heute 36 Jahre alte Kläger erlitt lebensgefährliche Bauchschüsse.
Quellen: AFP, Berner Zeitung, N-TV, Neue Züricher Zeitung, Spiegel