Amnesty International empfiehlt die Einrichtung und Ausweitung der Video- und Audioaufzeichnung in allen Bereichen von Polizeiwachen, in denen sich Inhaftierte aufhalten, sofern dies nicht das Persönlichkeitsrecht oder das Recht auf vertrauliche Gespräche mit ihrem Rechtsbeistand oder Arzt verletzt. Die Bilder sollten aufgezeichnet und nicht in „Echtzeit“ verfügbar sein. Die Aufzeichnungen sind über einen angemessenen Zeitraum an einem sicheren Ort aufzubewahren. Es sollte sichergestellt werden, dass diese Aufzeichnungen Ermittlern, Beschwerdeführern und im Todesfall auch den Familien der Opfer und ihren Vertretern zugänglich sind.
In diesem Positionspapier werden zunächst einige Zusammenhänge von Videoüberwachung und menschenrechtlichen Standards dargestellt, Danach folgt ein Überblick über die Anforderungen, die an Videoaufzeichnungen in Polizeigewahrsam gestellt werden müssen sowie ein kurzer Blick in einige Bundesländer und auch über die nationalen Grenzen hinweg. Im Anschluss daran werden zwei gute Gründe für eine Videoaufzeichnung in Polizeiwachen genannt. Schließlich wird in einem Blick über die
Grenze die Praxis in anderen Staaten dargestellt.