Amnesty International fordert die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für PolizistInnen im Amt. Alle Landesregierungen sowie die Bundesregierung müssen sicherstellen, dass alle PolizeibeamtInnen im Amt durch eine sichtbare Kennzeichnung auf ihrer Uniform identifiziert werden können, auch wenn sie Helme oder eine besondere Schutzuniform tragen.
Wenn Polizeibeamte in Zivil auftreten, sollten sie sich bei der Ausübung ihrer Pflichten – wie der Durchführung von Festnahmen, der Überprüfung von Ausweispapieren oder der Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit – gegenüber der betroffenen Person und auf Verlangen auch gegenüber anderen, diese Situation beobachtenden Personen, ausweisen.
In diesem Positionspapier werden zunächst die menschenrechtlichen Standards dargestellt, aus denen eine Kennzeichnungspflicht abzuleiten ist. Danach folgt ein Überblick über den Stand in Deutschland. Im Anschluss daran werden fünf gute Gründe für eine Kennzeichnungspflicht genannt. Schließlich wird in einem „Blick über die Grenze“ die Praxis in anderen Staaten aufgezeigt.