DRESDEN, 28.07.2010 – Wie bereits in der taz und im Audioportal Freier Radios berichtet wurde, beginnt am 4. August 2010 ein Berufungsprozess vor dem Oberlandesgericht in Dresden. Dabei wird eine Zivilklage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen den Freistaat Sachsen verhandelt.
Hierbei handelt es sich um einen Vorfall vom 8. November 2004, bei dem, den Berichten in den Medien zufolge, ein Demonstrant in Wurzen während einer Kundgebung gegen einen Neonazi-Anschlag von einem Polizisten mit einem Schlagstock im Gesichts-/Kieferbereich erheblich verletzt wurde. Der Verletzte stellte umgehend Anzeige wegen Körperverletzung gegen Unbekannt. Dennoch konnte die Staatsanwaltschaft die Identität des angreifenden Polizisten nicht feststellen; die an diesem Abend eingesetzten Polizisten wurden nach Aussage des Verletzten jedoch nicht befragt. Zu einem strafrechtlichen Gerichtsverfahren kam es nicht.
Viereinhalb Jahre nach der Tat wurde erstmals aufgrund des Angriffs im Landgericht Leipzig zivilrechtlich verhandelt. Im Urteil wurde die Klage abgewiesen, da nach Meinung des Gerichts der Übergriff des Polizisten nicht nachgewiesen werden konnte.
Quellen: taz, Zeit-Blog „Störungsmelder“, Freie Radios