„Strafgefangener“, „Festnahme“ oder „Haft“, der am 19. Dez. 1980 verabschiedete Grundsatzkatalog bietet Begriffsdefinitionen und legt fest, wie der Staat mit Personen umgehen darf, denen er die Freiheit entzogen hat. Auch eine Person im staatlichen Gewahrsam hat Rechte, die es zu achten gilt !
Der Grundsatzkatalog hat zwar keine völkerrechtlich bindende Wirkung, die Forderung nach Umsetzung der Grundsätze an die nationalen Regierungen aber bleibt bestehen.
Hier können Sie den Grundsatzkatalog herunterladen: UN – Grundsatzkatalog für den Schutz aller irgendeiner Form von Haft oder Strafgefangenschaft unterworfenen Personen (PDF, 9 Seiten, 55 kb)