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Urteil in Sachsen: Polizei darf Demonstrant_innen prügeln

Freibrief für prügelnde Beamte :

Dürfen Polizisten im Dienst zuschlagen? Ja, sagt das Landgericht Chemnitz in einem Fall auf einer Anti-Pegida-Demo

Ein Urteil des Landgerichts Chemnitz zur Anwendung von Gewalt durch Polizist_innen im Einsatz sorgte für heftige Debatten.

Wie das Gericht klarstellte, dürfen Polizisten im Amt Körperverletzungen begehen, sofern diese in der Situation dem Beamten als angemessen erscheinen. Konkret ging es in dem Verfahren um zwei Vorfälle in Chemnitz, die beide den gleichen Polizisten betreffen.

Der erste Fall ereignete sich Ende September 2014 am Rande eines Parks, der Zweite im Februar 2015 in der Nähe des bekannten Marx-Monumentes in der Innenstadt. Während der Polizist in beiden Fällen von der ersten Instanz noch zu Geldstrafe von insgesamt 13.000 Euro verurteilt worden war, hob das Landgericht die Richtersprüche diese Woche wieder auf. Begründung: In beiden Fällen habe der Beamte keine übermäßige Gewalt angewandt. Übersetzt folgt aus dem Urteil: Schlägt ein Beamter zu, klärt ein Gericht erst im Nachgang, ob dabei eine Grenze überschritten wurde.

 

Quelle: Neues Deutschland

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