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Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert INPOL-System der Polizei

Wie die tagesschau berichtet, kritisiert die Bundesdatenschutzbeauftragte Voßhoff den Zustand des INPOL-Systems der Polizei. Bei INPOL handelt es sich um eine vom Bundeskriminalamt geführte polizeiliche Datenbank, welche unter anderem den Polizeien und dem Zoll zur Verfügung steht, beispielsweise um Informationen über Personen und deren Vorstrafen, oder laufende Ermittlungsverfahren abfragen zu können.

In Zusammenhang mit den versagten Akkreditierungen für einige Journalist*innen während des G20-Gipfels, waren zahlreiche Falschinformationen aufgetaucht, welche im INPOL-System gesammelt wurden, und unbescholtene Journalist*innen in Verdacht geraten ließ, ein Sicherheitsrisiko für den Gipfel darzustellen.

In dem vertraulichen Bericht übt die Bundesdatenschutzbeauftragte nun deutliche Kritik. Viele der Strafverfahren waren längst eingestellt worden, aber trotzdem noch im System geführt, obwohl es in vielen Fällen lediglich um Bagatelldelikte ging.

Kritisiert wird auch die Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz. Dieses hatte viele der Verdachtsmomente gegen die Journalist*innen geliefert, hierbei aber nur vage Informationen zur Verfügung gestellt, deren Qualität durch das Bundeskriminalamt selbst moniert wurden.

Frau Voßhoff kritisiert in ihrem Bericht auch den Ablauf, wonach die kontrollierenden Beamt*innen an den Kontrollstellen, mit den ohne weiteres einsehbaren Listen ausgestattet wurden, auf denen die Journalist*innen aufgeführt wurden, denen man die Akkreditierung entzogen hatte.

Die Maßnahmen stellten einen erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Journalist*innen dar. Das die Datenbank verwaltende BKA muss sicherstellen, dass datenschutzrechtliche Bestimmungen eingehalten werden, und nur relevante Informationen über die Bürger*innen gespeichert werden. Es steht zu befürchten, dass im INPOL-System auch irrelevante und veraltete Informationen über viele andere Bürger*innen gespeichert sind, welche dennoch als Anlass für Ermittlungsmaßnahmen gegen diese genommen werden könnten. Dieser Vorgang muss entsprechend aufgearbeitet werden.

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